Ethikrichtlinie des BMTD


Der BMTD hat sich selbst ethische Richtlinien gegeben, denen sich alle Mitglieder verpflichtet fühlen. Diese ist für das Handeln jedes Mitgliedes im BMTD verbindlicher Leitfaden.


1. Präambel

Diese Ethikrichtlinie regelt ethische Fragen, die sich aus der Berufsausübung von MedientrainerInnen ergeben. Die Mitglieder des Bundesverbandes für Medientraining verpflichten sich freiwillig, sich an diese Ethikrichtlinien und die darin enthaltenen Vorgaben zu halten.

Sie zielt darauf ab,

  • Die Reflexion des eigenen beruflichen Handelns der MedientrainerInnen zu fördern
  • Die Klienten vor einem unethischen Handeln von Medientrainern zu schützen
  • Die Qualität eines Medientrainings sicherzustellen
  • Das Ansehen des Berufstandes in der Öffentlichkeit zu fördern.


2. Grundsätze

MedientrainerInnen arbeiten stets auf Grundlage der ethischen Grundsätze wie sie in den allgemeinen Menschenrechten gemäß der Charta der Vereinten Nationen sowie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Sie üben ihren Beruf nach bestem Wissen sowie auf der Grundlage des jeweils aktuellen fachlichen Erkenntnisstandes aus. Zu diesem Zweck informiert sich der / die MedientrainerIn kontinuierlich über relevante Entwicklungen und Erkenntnisse seiner / ihrer Branche.


3. Allgemeine Sorgfaltspflicht

Der/die MedientrainerIn übernimmt für alle von ihm/Ihr betreuten Vorgänge und Arbeitstechniken sowie das Arbeitsumfeld die volle Verantwortung. Er / sie verpflichtet sich, keine Verfahren anzuwenden, die gegen die Intention dieser Ethikrichtlinie verstoßen. Alle im Medientraining eingesetzten Methoden und Übungen können auf Nachfrage vom Trainer / von der Trainerin nachvollziehbar erklärt und begründet werden. Übungen und Methoden die im Widerspruch zu gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen, sowie jegliche Bezugnahme auf Sekten und sektenähnliche Gruppierungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.


4. Fachliche Qualität

Die MedientrainerInnen verpflichten sich, folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mehrjährige Erfahrung im Medienbereich als JournalistIn und/oder PressesprecherIn
  • Nachweis der didaktischen Fähigkeiten/Eignung; z.B. durch ein Studium der Psychologie oder der Pädagogik, durch Aus-/Fortbildungen zum/zur TrainerIn/Coach oder vergleichbare Weiterbildungen.
  • Vorlage eines Konzeptes, das gewährleistet, dass die Medienkompetenz des Kunden vergrößert wird.
  • Vorlage von zwei Kunden-Empfehlungen / von zwei Trainingsnachweisen pro Jahr.
  • Bereitschaft zur Qualifizierung und Supervision (BMTD-intern).
  • Bereitschaft, sich im BMTD einzubringen, den Verband und Medientraining insgesamt zu professionalisieren.


5. Verhältnis zwischen Trainer, Klient und Auftraggeber

Das Verhältnis zwischen MedientrainerIn und Klienten ist wertschätzend und partnerschaftlich. Es ist durch eine Vereinbarung begründet und geregelt, die mindestens Zeit, Ort, Umfang, Ziele und Honorar transparent und fair festlegt. Der BMTD stellt den Mitgliedern hierfür Musterverträge gegen eine Schutzgebühr zur Verfügung. Der/die MedientrainerIn verfolgt im Training keinerlei über die Rolle als TrainerIn hinausgehende Interessen und wahrt strikte Vertraulichkeit. Der/die MedientrainerIn ist dem Klienten verpflichtet und gibt Informationen über den Klienten nur mit dessen Einwilligung an Dritte / den/die AuftraggeberIn weiter.


6. Verbot von Diskriminierung

MedientrainerInnen begegnen ihren KlientInnen mit Offenheit, Respekt, Interesse und Wertschätzung - unabhängig von deren Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Kultur, Status, sexueller Orientierung, Lebensorientierung und Religion. Sie übernehmen die Verantwortung für eine konstruktive und förderliche Arbeitsbeziehung.


7. Umgang mit Einschränkungen

Mit Einschränkungen sind mögliche Interessenskonflikte gemeint, die im Verlauf einer Auftragsklärung oder eines Medientrainings auftauchen könnten. Der/die MedientrainerIn ist gehalten, diese transparent zu machen. Ein Interessenskonflikt kann ein Anlass sein, einen Vertrag aufzulösen.


8. Schweigepflicht und Datenschutz

Der/die Medientrainerin informiert den/die Klienten/In über seine Schweigepflicht.


9. Kollegiales Handeln

Der/die MedientrainerIn behandelt seine/ihre KollegInnen (auch in einer Wettbewerbssituation) fair. Erwünscht ist ein transparentes Handeln, wobei der Schutz eigener Leistung (z.B. Unterlagen, Übungen) respektiert wird.


10. Gesamtgesellschaftliche Verantwortung

Der/die MedientrainerIn ist sich bewusst, dass er eine gesellschaftliche Verantwortung trägt, indem er einen Berufsstand repräsentiert. In diesem Sinne handelt er nach bestem Wissen und Gewissen. Der/die MedientrainerIn prüft ausdrücklich auch moralische Aspekte eines Auftrages und lehnt diesen gegebenenfalls auch ab.


11. Verstöße gegen diese Ethikrichtlinie

Verstöße gegen diese Ethikrichtlinie können zum Ausschluss aus dem Verband führen. Über eventuell notwendige Maßnahmen beziehungsweise Sanktionen entscheidet der Vorstand. Dieser ist angehalten, jede an ihn gerichtete Anfrage oder Beschwerde gewissenhaft, objektiv und gemäß dieser Ethikrichtlinie zu untersuchen. Dies soll innerhalb einer angemessenen Frist (vier Wochen ab Kenntnisnahme) und unter Beteiligung aller Beteiligten geschehen. Eventuell notwendige Maßnahmen und Sanktionen sollen schriftlich begründet werden. Alle Informationen sind vertraulich zu behandeln.

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